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 Wurfmeldung B-Wurf 

Auswertung  Pokalkampf  Großörner  vom 06.06. 2009

Seminar mit Knut Fuchs

        

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Fährtenhundprüfung 1 (FH 1)

Fremdfährte 

Fährtenlänge: mindestens 1.200 Schritt
Liegedauer: mindestens 3 Stunden
6 Winkel
mindestens 2 Verleiterfährten

Gegenstände!

4 Gegenstände mindestens 30 min alt – es müssen unterschiedliche Materialien sein (Leder, Textil, Holz, Plastik). Max. Länge der Gegenstände: 10 cm, Breite 2 – 3 cm, Dicke 0,5 – 1 cm
unauffällige Farbe der Gegenstände
Der Hund kann die Gegenstände aufnehmen oder verweisen. Beides zusammen  ist ein Fehler.
Der Hund kann frei oder an der Fährtenleine (10 m lang) suchen.

Das Legen der Fährte!

Ein dem Hund unbekannter Fährtenleger legt die Fährte anhand einer vom Leistungsrichter angefertigten Skizze.

Er muss die Gegenstände in unregelmäßigen Abständen auf der Fährte platzieren. Der erste Gegenstand darf erst nach 250 Schritt vom Anfangspunkt der Fährte gelegt werden. Der letzte Gegenstand liegt am Ende der Fährte. Die Gegenstände dürfen sich nicht auf oder in der Nähe von Winkeln befinden.

Die Fährte muss über wechselnde Böden und über eine Strasse oder einen Feldweg hinweg verlaufen. Sie soll einer natürlichen Fährte möglichst ähnlich sein.

Nach Ablauf von 30 min muss eine weitere dem Hund unbekannte Person die Fährte zwei mal kreuzen (Verleiterfährte). Die Verleiterfährten dürfen jedoch nicht auf dem ersten oder letzten Schenkel sein.

Anmeldung:  

HF meldet sich beim LR an, H wurde vorher Fährtengeschirr angelegt, H an der 10m langen Fährtenleine angeleint und sitzt neben dem HF , " HF ...(Name)... meldet sich mit ...Name des H... zur FH 1, Hund verweist die Gegenstände" 

Der HF geht auf Anweisung der LR mit dem H  zum Fährtenschild ( nicht im Fuß), HF steht und gibt das Kommando  " such ", (HF darf sich nicht bücken, darf nicht mit der Hand in Richtung Abgang zeigen)

Das Ausarbeiten der Fährte!

Auf Hörzeichen „Such“ nimmt der Hund an der Abgangsstelle die Witterung auf. Er soll möglichst ruhig und ohne Hilfe des Hundeführers suchen. Es gibt innerhalb der ersten 15 Schritt die Möglichkeit den Hund noch einmal erneut anzusetzen, falls er die Witterung nicht richtig aufgenommen hat. Das kostet jedoch 4 Punkte Abzug.

Der Hundeführer folgt ( in dem er die ganze Fährtenleine durch die Finger gleiten lässt, die Hand mit dem Ende der Fährtenleine in Brusthöhe  vor dem Körper gehalten) im Schritt seinem ruhig suchenden Hund. Findet der Hund einen Gegenstand, so muss er diesen verweisen (Sitz, Platz oder Steh). Der Hundeführer geht zu seinem Hund und nimmt den Gegenstand, hält ihn hoch, zeigt also an das ein Gegenstand gefunden wurde.  Hier darf gelobt werden. Gegenstand wird in Tasche verstaut, 3 Sekunden Pause, danach setzt er den Suchvorgang fort. HF steht in Grundstellung neben seinen noch im Platz  liegenden H, Kommando "such" . Leine durch Finger gleiten lassen ... H folgen.

Falls der Hund einen Gegenstand findet, der nicht vom Fährtenleger stammt, so muss er ihn ignorieren.

Die Prüfung wird abgebrochen, wenn sich der Hund von den Verleiterfährten verleiten lässt, indem er dieser Fährte mehr al 25 Schritt weit folgt.

Kurzform:

1. die Fährtenhundprüfung 1: Fährtenlänge mindestens 1200 Schritte

- Mindestliegezeit :   180 Minuten  

- Legen der Verleitung :  30 Minuten nach Legen

- Nicht  auf dem 1. oder letzten Schenkel

- Gegenstände: 4 ,   der erste frühestens nach 250 Schritten

- Geländewechsel

- Ausarbeitungszeit 30 Minuten

- Halten der Fährte 80 Punkte

- Jeder Gegenstand 5 Punkte

               FH I

 - mögliche Fährtenform